

Ottmar-Mergenthaler-Straße 8
68167 Mannheim
Wissenswertes
Das sollten Sie wissen:
Was zu beachten ist wenn es doch mal knallt!
Ihre Rechte!
Nach einem Verkehrsunfall: Erfahren Sie Ihre Rechte zur Wahl eines unabhängigen Sachverständigen, Rechtsanwalts und Werkstatt. Wir klären über fiktive Abrechnung, Wertminderung, Restwert und Totalschaden auf. Zudem erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf Ersatzwagen oder Nutzungsausfallentschädigung haben. Unser Leitfaden hilft Ihnen, die Schadensregulierung sicher und effizient zu gestalten. Vertrauen Sie unserer Expertise für eine erfolgreiche Abwicklung.
Sachverständiger
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie das gesetzliche Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Kfz-Gutachtens zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Gutachter eingeschaltet hat. Die Kosten für den Gutachter werden in einem Haftpflichtschadenfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.


Rechtsanwalt
Als Geschädigter können Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der vollständigen Schadenregulierung beauftragen. Die Anwaltskosten sind ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu tragen, wenn es sich um einen Haftpflichtfall handelt. So sind Sie rechtlich abgesichert und erhalten die bestmögliche Unterstützung.
Werkstatt
Nach einem Unfall haben Sie als Geschädigter die Freiheit, eine Werkstatt Ihrer Wahl mit der Reparatur Ihres Fahrzeugs zu beauftragen. Unabhängig von den Vorgaben der Versicherung, können Sie Ihr Fahrzeug dort reparieren lassen, wo Sie das größte Vertrauen haben.


Abrechnung
Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug nach einem Unfall reparieren zu lassen. Stattdessen können Sie die Reparaturkosten auf Basis eines Gutachtens von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen. Diese sogenannte fiktive Abrechnung ermöglicht es Ihnen, sich die Netto-Reparaturkosten auszahlen zu lassen, ohne die Reparatur durchführen zu müssen.

Wertminderung
Abhängig von Alter und Laufleistung Ihres Fahrzeugs kann Ihnen nach einem Unfall eine Wertminderung zustehen. Wichtig: Bei einem einfachen Kostenvoranschlag einer Werkstatt wird die Wertminderung in der Regel nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund empfehlen wir, einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, um den vollständigen Schaden zu erfassen.



Ersatzwagen
Während der Reparatur Ihres Fahrzeugs haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Ersatzwagen. Wenn Sie keinen Ersatzwagen nutzen, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese Entschädigung wird auf Grundlage des Fahrzeugtyps und der Dauer der Reparatur berechnet.
Nach einem Verkehrsunfall werden Sie im Zuge der Schadenregulierung mit unterschiedlichen Fachbegriffen konfrontiert. Nachfolgend finden Sie die Erläuterungen einiger dieser Begriffe.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall. Dieser Wert entspricht dem Betrag, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler auf dem Markt zahlen müssten. Der Wiederbeschaffungswert spielt eine wichtige Rolle bei der Schadenregulierung.


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Restwert
Der Restwert ist der Wert, den Ihr beschädigtes Fahrzeug nach einem Unfall noch hat. Dieser wird auf Grundlage des regionalen Marktes bestimmt. Im Haftpflichtfall ist der Restwert entscheidend für die weitere Schadenregulierung und mögliche Veräußerung des Fahrzeugs.
Totalschaden
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten und eine mögliche Wertminderung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall ist eine fachgerechte Wiederherstellung entweder unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll.

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Merkantiler Minderwert
Nach einem Unfall kann ein merkantiler Minderwert entstehen. Dieser beschreibt den Wertverlust, den ein Fahrzeug erleidet, selbst wenn es vollständig repariert wurde. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt gelten reparierte Fahrzeuge oft als weniger wertvoll, was zu einer anhaltenden Wertminderung führt.